Kompetente Gutachten.
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Bei der Gutachterei erhalten Sie unabhängige und fachgerechte Gutachten - schnell, transparent und zuverlässig.
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierteSachverständige.
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Was wir anbieten

Gerichtsgutachten

Als Gerichtsgutachten versteht man ein fachliches Gutachten, das von einem Sachverständigen im Auftrag eines Gerichts erstellt wird. Es dient der Unterstützung des Gerichts bei der Beurteilung von Fragen, die spezielles Fachwissen erfordern, welches das Gericht selbst nicht hat. Als Basis dafür legt das Gericht im Vorfeld die zu klärenden Fragen in Abstimmung mit den Parteienvertretern fest. Der Sachverständige muss unabhängig, neutral und objektiv arbeiten und seine Expertise klar, verständlich und für alle Beteiligten nachvollziehbar zur Verfügung stellen.

Privatgutachten

Ein Privatgutachten wird von einer privaten Person oder Institution beauftragt, um fachliche Informationen, Einschätzungen oder Bewertungen zu einer zuvor definierten Fragestellung zu liefern. Es soll Aufschluss über den Sachverhalt geben und kann im besten Fall ein Gerichtsverfahren verhindern. Sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, kann das Privatgutachten als wertvolle Grundlage dienen. Selbstverständlich sind Gerichtssachverständige auch bei der Erstellung eines Privatgutachtens verpflichtet, Neutralität und Objektivität zu wahren.

Beweissicherung

Die Beweissicherung ist eine Maßnahme, die ergriffen wird, um Beweise zu sichern, bevor diese verloren gehen oder nicht mehr verfügbar sind. Sie ist insbesondere in Fällen wichtig, in denen die Beweismittel nicht dauerhaft verfügbar oder zugänglich sind. So kann beispielsweise ein schadhafter Bodenbelag nach der Beweissicherung ausgetauscht und erneuert werden, ohne die ganze Dauer eines Gerichtsverfahrens abwarten zu müssen.

Befundaufnahme

Die Befundaufnahme dient dazu, den aktuellen Zustand eines Sachverhalts zu dokumentieren. Sie kann auch ohne die Absicht, Beweismittel für ein laufendes Verfahren zu sichern, durchgeführt werden und stellt in solchen Fällen die Grundlage für die weitere Vorgehensweise dar, zum Beispiel für die Erstellung eines Sanierungskonzepts.

Gutachterliche Stellungnahme

In einer gutachterlichen Stellungnahme muss der Befund und das Zustandekommen der Ergebnisse nicht unbedingt detailliert dokumentiert werden. Sie kann sich beispielsweise auf bereits vorliegende Prüfungen, Gutachten oder ähnliche Dokumente stützen. In der Regel liegt der Fokus auf den wesentlichen Punkten, ohne dabei die Tiefe eines vollständigen Gutachtens zu erreichen.

Bewertung

Fußbodenaufbauten unterliegen einer Nutzwertdauer. Sobald zwischen den Streitparteien Einigkeit über die Schadensursache und die Schuldfrage erzielt wurde, treten meist sehr unterschiedliche Auffassungen über den tatsächlichen Schadenswert und die Sanierungskosten auf. Diese Differenzen führen häufig zu einem weiteren kritischen und oft umstrittenen Diskussionspunkt, der allen Seiten viel Zeit und Geld kostet. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung des tatsächlichen Schadens.

Schulungen

Gerne auch bei Ihnen im Haus

Selbstverständlich können Sie uns auch für individuelle Schulungen oder Vorträge zu verschiedenen Themen buchen.


Wer wir sind

Mit zusammen über 60 Jahren Erfahrung sorgen wir für nachhaltige Bodenlösungen - von der fachgerechten Begutachtung bis zur Schadensvermeidung.

Patrick Ewald

Als Bodenlegermeister und Anwendungstechniker in der Bauchemiebranche verbinde ich umfassende praktische Erfahrung mit tiefem technischem Verständnis. Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger bin ich zudem Teil der Bundesfachgruppe der Sachverständigen für Fußbodentechnik und engagiere mich für höchste Standards in der Branche.39.25 Parkette, andere Holzböden
73.50 Fußböden, Wandbeläge

Oliver Salmhofer

Als Bodenlegermeister und Anwendungstechniker in der Bauchemiebranche verbinde ich praxisnahes Fachwissen mit technischer Expertise. Als gerichtlich zertifizierter Sachverständiger engagiere ich mich zudem in der Bundesfachgruppe der Sachverständigen für Fußbodentechnik und in den Normenkomitees 134 und 177 03. Mit meiner Mitarbeit in Arbeitsgruppen und an Merkblättern trage ich aktiv zur Weiterentwicklung der Branche bei.39.25 Parkette, andere Holzböden
73.50 Fußböden, Wandbeläge

Häufig gestellte Fragen


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